Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizinische Untersuchungen
dienen der Begutachtung der Fahreignung.
Dies kann bei speziellen medizinischen Fragestellungen der Fall sein, z.B. bei chronisch Kranken, Menschen mit Handicap etc., oder bei der Feststellung der Fahreignung bei gewünschter Neuerteilung des Führerscheins nach Führerscheinentzug.
Verkehrsmedizinische Untersuchungen nach Führerscheinentzug (= die Begutachtung der Fahreignung; früher: „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“, MPU) werden von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Dabei werden für die Begutachtung Fragestellungen formuliert, die im Gutachten beantwortet werden müssen, z.B. ob eine Suchterkrankung vorliegt.
Diese Gutachten sind Privatleistungen und müssen vom Antragsteller selbst bezahlt werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich vorab über Umfang und Kosten der Untersuchung zu informieren.